Sport in Hagen

Versammlungen sind möglich

Der LSB NRW e. V. informiert:

www.lsb.nrw   => Der Lockdown wird fortgesetzt (08.01.2021)

Versammlungen (§13 CSchVO)

 

Möglich bleiben:

  • Gremienversammlungen (z.B. Vorstandssitzungen) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.
  • Gremienversammlungen mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung vor dem 1. Februar 2021 in Präsenz durchgeführt werden muss.

Auch hier empfiehlt der Landessportbund NRW, von diesen Möglichkeiten nur im absoluten Notfall Gebrauch zu machen. Das bis 31.12.2021 geltende Covid-Abmilderungsgesetz erlaubt die digitale Durchführung von Gremiensitzungen bis hin zur Mitgliederversammlung selbst dann, wenn dies in der Vereinssatzung nicht vorgesehen ist.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Vereinsportal VIBSS Online.