Sport in Hagen

Startchance Bewegung – Sportvereine als Bildungspartner

Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen

Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität – sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.

An 923 Startchancen-Schulen können seit dem Schuljahr 2025/26 zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische

  • Sportvereine,
  • Stadt- und Gemeindesportverbände,
  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Fachverbände,
  • Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
  • Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).

Wie kann ich einen Antrag stellen und wer berät inhaltlich?

  • Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das laufende und das neue Schuljahr möglich.

Aktuelle Bedarfe der Hagener Startchancen-Schulen

Mehrere Hagener Startchancen-Schulen haben Bedarfe für zusätzliche Bewegungsangebote gemeldet. Gesucht werden unter anderem Angebote in den Bereichen Ballsport, Schwimmen, Tanz, Fahrradtraining, Bewegungsförderung, Motorik, Gesundheitsförderung sowie soziales Lernen.

Aus Datenschutzgründen enthält die Übersicht keine Ansprechpartner oder Kontaktdaten der Schulen.

Interesse an einer Kooperation?

Die Übersicht umfasst ausschließlich Schulen, die auf die Bedarfsabfrage des Stadtsportbundes Hagen geantwortet haben. Auch wenn Ihre Sportart oder Ihr Angebot dort nicht ausdrücklich genannt wird, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Nicht alle Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich in einer Bedarfsabfrage vollständig abbilden.

Unabhängig davon können Vereine selbstverständlich auch eigenständig Kontakt zu Startchancen-Schulen aufnehmen.

Der Stadtsportbund Hagen unterstützt bei der Vermittlung passender Kooperationspartner und stellt bei konkretem Interesse den Kontakt zu den Schulen her.

Wichtige Informationen/ Verlinkungen:

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner

Startchance Bewegung

Tim Fischer

Di – Do: 9.00 – 15.00 Uhr