Vorstandsmitglieder in Vereinen treffen regelmäßig wichtige finanzielle Entscheidungen. Manchmal zeigt sich erst im Nachhinein, dass eine andere Entscheidung besser gewesen wäre. Die Sorge vor einem Verlust der Gemeinnützigkeit hat viele Vereine verunsichert.
Jetzt gibt es eine neue, klarstellende Regelung, die zu steuerrechtlicher Sicherheit führt. Sie ist als sogenannte Änderung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung verankert und damit bundesweit gültig. Die Regelung besagt, dass ehrenamtliche Vorstände nicht befürchten müssen, dass eine Entscheidung später zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt. Voraussetzung ist, dass drei Kriterien erfüllt sind:
1. Die Entscheidung basiert auf angemessenen Infortmationen.
2. Sie wird mit vernünftiger kaufmännischer Beurteilung getroffen.
3. Sie ist wirtschaftlich vertretbar.
Der Gemeinnützigkeitsstatus bleibt damit auch dann besser geschützt, wenn sich finanzielle Entscheidungen später als Fehler erweisen. Die Regelung ist Teil des Zukunftspakts Ehrenamt der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium. Ziele sind: Bürokratie abbauen, Regeln vereinfachen und die Attraktivität des Ehrenamts stärken.
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Quelle: Stadtanzeiger 29.08.2026