Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität – sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
- zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
- gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
- eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
- eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
- auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
- zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
- gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
- eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
- eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
- auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
- Sportvereine,
- Stadt- und Gemeindesportverbände,
- Stadt- und Kreissportbünde,
- Fachverbände,
- Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
- Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).
Wie kann ich einen Antrag stellen und wer berät inhaltlich?

- Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das laufende Schuljahr (2024/25) und das neue Schuljahr (2025/26) möglich.
Infoveranstaltungen „Startchance Bewegung“
Um interessierte Vereine umfassend über das Programm „Startchance Bewegung“ zu informieren, bieten wir zwei inhaltsgleiche Infoveranstaltungen an:
Termine:
– Mittwoch, 10.09.2025
– Mittwoch, 05.11.2025
Uhrzeit: jeweils 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr
Ort: Ratssaal im Rathaus Hohenlimburg
Eine offizielle Einladung mit weiteren Details und Anmeldemöglichkeit senden wir allen Sportvereinen im August 2025 per Mail zu.
Wichtige Informationen/ Verlinkungen:
- FAQ „Startchance Bewegung“
- Förderrichtlinie
- Förderportal
- Startchancen-Programm bestätigte Teilnehmer Schuljahr 2024/25 (Stand: 24. Mai 2024)
- Startchancen-Programm bestätigte Teilnehmer Schuljahr 2025/26 (Stand: 13. Februar 2025
Bei Fragen sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner

Startchance Bewegung
Tim Fischer
Di – Do: 9.00 – 15.00 Uhr